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Kann die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden?
ja,wg Vertragsautonomie
umstr.:durch Beschränkung der Vertretungsmacht i.V.m. Namenszusätzen wie "GbR-mbH" oder "GbR ohne persönl.Gesellschafterhaftung"
nach Akzessorietätstheorie:(-),Gesellschafter haften nach § 128 S.1 HGB analog persönl. kraft Gesetzes->nicht dispositiv!
nach Doppelverpflichtungslehre:Haftungsbeschränkung möglich
arg.:sonst würde System der §§ 164 ff BGB unterlaufen
Gesellschafter werden durch Schuldbeitritt z. Gesellschafts-
schuld mitverpflichtet
Verpflichtung nicht "von Haus aus",sondern erst durch Mitver-
pflichtung (entscheidender Unterschied zu anderen Ansichten)
umstr.:durch Beschränkung der Vertretungsmacht i.V.m. Namenszusätzen wie "GbR-mbH" oder "GbR ohne persönl.Gesellschafterhaftung"
nach Akzessorietätstheorie:(-),Gesellschafter haften nach § 128 S.1 HGB analog persönl. kraft Gesetzes->nicht dispositiv!
nach Doppelverpflichtungslehre:Haftungsbeschränkung möglich
arg.:sonst würde System der §§ 164 ff BGB unterlaufen
Gesellschafter werden durch Schuldbeitritt z. Gesellschafts-
schuld mitverpflichtet
Verpflichtung nicht "von Haus aus",sondern erst durch Mitver-
pflichtung (entscheidender Unterschied zu anderen Ansichten)
Tags: Haftung der Gesellschafter
Quelle: Hemmer-Skript ZivilR V,S.54,55
Quelle: Hemmer-Skript ZivilR V,S.54,55
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010