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Alle Oberthemen / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
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Bürgerliches Recht: Lektion 14

Schuldrecht BT: Leasing
Wleche besonderen Nebenpflichten können sich aus einem Leasingvertrag ergeben?
Nebenpflichten:
1) Leasingnehmer: § 546a BGB
2) Bei Finanzleasingverträgen: § 500 BGB
a) Für Verbraucher, § 13 BGB
b) Für Existenzgründer, § 507 BGB
c) §§ 500 ivm §§ 358, 359 BGB immer verbundes Geschäft.
Folge: Leasingnehmer kann Rechte aus dem Kaufvertrag auch gegen den Leasinggeber geltent machen.
Trozdem weiterhin Wegfall der Geschäftsgrundlage. § 359 BGB (-), da Verbraucher nicht mit zwei Parteien Verträge abschließt. Analogie (-), da keine Reglungslücke.


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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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