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In welchen Fällen nach §249 HGB müssen Rückstellungen gebildet werden?
- ungewisse Verbindlichkeiten
- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- im Geschäftsjahr unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalb von 3 Monaten des neuen GJ nachgeholt werden
- unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung
- Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung
- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- im Geschäftsjahr unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalb von 3 Monaten des neuen GJ nachgeholt werden
- unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung
- Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung