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Auslegung
Die Erfassung der rechtlichen Bedeutung des Textes, z.B. einer Gesetzes (dann Gesetzesauslegung) oder eines Rechtsgeschäfts (Vertragsauslegung).
Karteninfo:
Autor: krokodilmann
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FU Hagen
Veröffentlicht: 13.01.2010