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Alle Oberthemen / Jura / Revision / 6. Revision
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II. Fehler in der Hauptverhandlung
8e). Verletzung der Aufklärungspflicht - Was ist zu beachten?
Die AufklärungspfIicht des Gerichts (§ 244 II StPO), die auf dem im Strafprozessrecht gehenden Untersuchungsgrundsatz beruht, gebietet die »bestmögliche Aufklärung« (BVerfG NJW 2003, 2444 [2445]). Sie bezieht sich auf alle Tatsachen, die für den Schuld- und/oder den Rechtsfolgenausspruch Bedeutung haben oder haben können, bedeutet aber nicht, dass versucht werden muss, jedes Detail der Vorgeschichte oder des Randgeschehens oder etwa Teile der Lebensgeschichte von Zeugen im Hinblick auf deren Glaubwürdigkeit zu ermitteln. Aufgabe des Gerichts ist vielmehr, die Wahrheit in Bezug auf die abzuurteilende Tat zu erforschen, dabei auch die gegen eine mögliche Täterschaft des Angeklagten sprechenden Umstände aufzuklären und gegebenenfalls den Unrechtsgehalt des strafbaren Verhaltens des Beschuldigten festzustellen.
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Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Revision
Veröffentlicht: 16.04.2013

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