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Der Versicherungsschutz der PKV ist zeitlich unbegrennt nur innerhalb Europas. Wie lange gilt Versicherungsschutz im übrigen Ausland?
Im übrigen Ausland gilt der Versicherungsschutz nur 1 Monat bei vorübergehendem Aufenthalt.
Zusatzinfo: Kann aber in der PKV auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.
Zusatzinfo: Kann aber in der PKV auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.
Karteninfo:
Autor: Didi
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Veröffentlicht: 22.02.2010