CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Revision / 6. Revision
67
II. Fehler in der Hauptverhandlung
8f). Verletzung der Aufklärungspflicht - Wann ist die Zurückweisung eines Beweisantrags zulässig?
Für die Revision, mit der die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gerügt werden soll, ist die Abgrenzung zwischen Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag von erheblicher Bedeutung. Die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages verstößt gegen § 244 III -VI StPO. Dagegen kann die Ablehnung eines Beweisermittlungsantrages grundsätzlich selbst dann nur als Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 II StPO beanstandet wenn das Tatgericht ihn nach Beweisantragsgrundsätzen verbeschieden hat.

Unter einem Beweisantrag versteht man das Begehren eines Verfahrensbeteiligten, eine bestimmte Tatsache mit einem konkreten, nach der StPO zulässigen Beweismittel festzustellen. Ein Beweisermittlungsantrag liegt dagegen vor, wenn es an einer bestimmten Tatsachenbehauptung fehlt, etwa beim Ausforschungsbeweis, oder wenn es an der Konkretisierung des Beweismittels mangelt, beispielsweise weil der Zeuge nicht ausreichend individualisiert bezeichnet ist. Zu beachten ist ferner, dass die Beweistatsache dem jeweiligen Beweismittel auch zugänglich sein muss. So darf ein Zeuge nur zu eigenen Wahrnehmungen benannt werden, nicht aber zu Wertungen oder Folgerungen, die aus der Wahrnehmung gezogen werden sollen (Beweisziel). Schließlich muss - sofern sich das nicht von selbst versteht- auch dem Erfordernis der Konnexität genügt werden, also erkennbar sein, warum beispielsweise der benannte Zeuge zu der Beweisbehauptung überhaupt etwas bekunden können soll. Denn nur dann vermag das Gericht die Ablehnungsgründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache oder der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels (vgl. § 244 III 2 sinnvoll zu prüfen.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Revision
Veröffentlicht: 16.04.2013

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English