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Wofür ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb?
Unlauterer und damit widerrechtlicher Wettbewerb liegt gemäss Gesetz dann vor, wenn ein Verhalten gegen Treu und Glauben verstösst und damit den Wettbewerb beeinflusst.
Dazu gehört insbesondere die Herabsetzung, die Irreführung und die Verwertung fremder Leistungen.
Leistungsvergleiche sind erlaubt, solange sie nicht unrichtig, irreführend, unnötig herabsetzend oder anlehnend sind.
Dazu gehört insbesondere die Herabsetzung, die Irreführung und die Verwertung fremder Leistungen.
Leistungsvergleiche sind erlaubt, solange sie nicht unrichtig, irreführend, unnötig herabsetzend oder anlehnend sind.
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013