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Warum kann man in der Kostenartenrechnung nicht alle Kosten in fix und variabel aufspalten?
In der Kostenartenrechnung werden Kosten in Einzel- und Gemeinkosten aufgeteilt. Jede Einzelkostenart stelt variable Kosten dar. Gemeinkosten können jedoch aus fixen und variablen bestandteilen bestehen. Zu welchem Anteil eine Gemeinkostenart fix und variabel ist, lässt sich letztendlich nur dort entscheiden, wo die Kosten angefallen sind. Insofern ist die Kostenstellenrechnung der Ort, wo sinnvollerweise eine Aufteilung in fixe und variable Kosten vorgenommen wird.