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Was sind die Merkmale eines OHG?
1.Gesellschaftsvertrag,der auf die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet ist/abzielt (Vss f.alle Gesellschaftsformen)
2.Zweck muss der Betrieb eines Handelsgewerbes (i.S.s.§§ 105 Abs.1,1 Abs.2 HGB) sein oder
der Betrieb eines Kleingewerbes (Eintragung ins HR erforderl.,§ 105 II S.1 HGB)
3.HG muss unter gemeinschaftl.Firma betrieben werden,§ 105 Abs.1 HGB
4.bei keinem Gesellschafter darf die Haftung im Aueßenverhältnis beschränkt sein (sonst KG!)
2.Zweck muss der Betrieb eines Handelsgewerbes (i.S.s.§§ 105 Abs.1,1 Abs.2 HGB) sein oder
der Betrieb eines Kleingewerbes (Eintragung ins HR erforderl.,§ 105 II S.1 HGB)
3.HG muss unter gemeinschaftl.Firma betrieben werden,§ 105 Abs.1 HGB
4.bei keinem Gesellschafter darf die Haftung im Aueßenverhältnis beschränkt sein (sonst KG!)
Tags: Die OHG:Merkmale
Quelle: Skript Steinbeck,Folien 10-12
Quelle: Skript Steinbeck,Folien 10-12
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010