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Öffentliches Recht: Lektion 6

Vorverfahren: Allgemeines
Was sind Funktion und Wirkung des Vorverfahrens?

Vorverfahren: Einlassen der Behörde
Bis wann kann ein Vorverfahren durchgeführt werden?
Kann sich eine Behörde trotz Ablauf der Frist auf ein Vorverfahren einlassen?
Funktion: a) Rechtschutz des Bürgers; b) Entlastung der Gerichte; c) Selbstkontrolle der Verwaltung.
Wirkung:  a) Relativer Devolutiveffekt (Kontrolle durch nächste Instanz), da Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zuständig bleiben; b) Suspensiveffekt (aufschiebende Wirkung) iSe Vollzugshemmung des nach wie vor wirksamen, ggf RW VA, was auch für den nicht offensichtlich unzulässigen Widerspruch gilt.

Zeitpunkt: Form und Fristgerecht bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung.
(P) Verfristungsentscheidung der Behörde:
a) HM: Frist soll Behörde schützen. Diese ist Herrin des Verfahrens, kann sich mithin ein verfristetes Vorverfahren einlassen. Ausnahme: Dritter hat auf Bestandskraft des befristeten VA vertraut.
b) AA: Behörde verliert mit Bestandskraft des VA die Entscheidungskompetenz. Frsiten schützen insoweit nur Gerichte.
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht AT
Veröffentlicht: 18.05.2010

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