Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
57
Erfüllungsschaden (§ 122 I)
Der Erfüllungsschaden (Erfüllungsinteresse / "positives Interesse") ist der Schaden, den der Anspruchsberechtigte (Geschädigte) dadurch erleidet, dass der andere nicht erfüllt (vgl. § 123 I).
In diesem Fall ist der ist der Anspruchsberechtigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der andere erfüllt hätte.
In diesem Fall ist der ist der Anspruchsberechtigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der andere erfüllt hätte.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010