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Was ist in einem vollendeten Erfolgsdelikt (Vosatzdelikt durch Begehen) zu prüfen?
I. Tatbestand
1. Äußerer / Objektiver Tatbestand
2. Innerer / Subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
(Nicht so wichtig (nur der Vollständigkeit halber):
IV. Persönliche Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe
V. Strafantrag und andere Strafverfolgungsvoraussetzungen)
=> Kein zwingender, aber weit verbreiteter Aufbau
1. Äußerer / Objektiver Tatbestand
2. Innerer / Subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
(Nicht so wichtig (nur der Vollständigkeit halber):
IV. Persönliche Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe
V. Strafantrag und andere Strafverfolgungsvoraussetzungen)
=> Kein zwingender, aber weit verbreiteter Aufbau
Tags: Rechtswidrigkeit, Schuld, Tatbestand
Quelle: AG Strafrecht I (Frau Königschulte) - Vollendete Erfolgsdelikte - Das Vorsatzdelikt durch Begehen AB (Übersicht)
Quelle: AG Strafrecht I (Frau Königschulte) - Vollendete Erfolgsdelikte - Das Vorsatzdelikt durch Begehen AB (Übersicht)