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Was rechtfertigt die Verhängung von Strafe nach der präventiven Vereinigungstheorie?
Die Strafe benötigt einen verfassungslegitimen Zweck, der ihre Androhung, Verhängung und Vollstreckung rechtfertigt.

Dieser Zweck ist etwas anderes als eine abstrakte Wertorientierung, es genügt nicht zu sagen, dass die Strafe der Verwirklichung von Wahrheit und Gerechtigkeit dient. Es muss sich um einen Zweck handeln, der auf die Herbeiführung konkret fassbarer Wirkungen in der Gesellschaft abzielt und der insoweit als ,,sozialer Zweck'' bezeichnet werden kann.

Präventiver Rechtsgüterschutz: Es sollen solche Verhaltensweisen die das gesellschaftlichen Zusammenleben in besonders gravierender Weise beeinträchtigen für die Zukunft verhindert werden.
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Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Sanktionenrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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