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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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tatbestandsausschliessendes Einverständnis
Einverständnis ist rein tatsächlicher Natur
- muss nicht dem Täter ggü erklärt werden
- Täter muss keine Kenntnis davon haben
+ dann aber Versuch prüfen
- Täuschung schliesst das Einverständnis nicht grundsätzlich aus
+ allerdings muss das Einverständnis freiwillig erfolgen, wenn das Opfer keine Wahlmöglichkeit hatte ist keine Freiwilligkeit anzunehmen
[vgl. Beschlagnahme-Fall]

- wird als Unterbrechung d obj Zurechenbarkeit verstanden; rechtfertigende Einwilligung ist rechtfertigend
Tags: Abgrenzung, Einverständnis
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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