CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / BGB / BGB AT Definitionen
53
Arglistige Täuschung (§ 123 I)
1) Täuschung:

Täuschung ist die Hervorrufung, Aufrechterhaltung oder Bestärkung eines Irrtums beim Getäuschten durch positives Tun oder durch Unterlassen bei Aufklärungspflicht des Täuschenden.

2) Arglist:

a) Der Täuschende kennt die Unrichtigkeit seiner Angaben oder hält die Unrichtigkeit zumindest für möglich und nimmt sie billigend in Kauf (bedingter Vorsatz).

b) Der Täuschende will den Getäuschten mit der Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung bewegen, d.h. er hält es für möglich, dass der Getäuschte die Willenserklärung ohne die Täuschung gar nicht oder nicht so abgeben würde.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English