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Wer hat bei der OHG die Geschäftsführungsbefugnis?
grds.Einzelgeschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter gem. § 114 HGB (jeder darf alle vertreten)
-Geschäftsführung kann durch Gestaltungsurteil entzogen werden,§ 117 HGB
-Geschäftsführung kann durch Gestaltungsurteil entzogen werden,§ 117 HGB
Tags: OHG:Geschäftsführungsbefugnis
Quelle: Steinbeck,Folie 39
Quelle: Steinbeck,Folie 39
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010