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Wann handelt ein Täter "rechtswidrig"?
Rechtswidrigkeit:
Die Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich schon durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert.
Diese Indizwirkung wird jedoch dann widerlegt, wenn das fragliche Verhalten durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt wird.
Tags: Kein Rechtfertigungsgrund bei Erfüllung des tatbestandsmäßigen Verhaltens = Rechtswidriges Verhalten
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Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 05.04.2010

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