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Wann handelt ein Täter "rechtswidrig"?
Rechtswidrigkeit:
Die Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich schon durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert.
Diese Indizwirkung wird jedoch dann widerlegt, wenn das fragliche Verhalten durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt wird.
Die Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich schon durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert.
Diese Indizwirkung wird jedoch dann widerlegt, wenn das fragliche Verhalten durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt wird.
Tags: Kein Rechtfertigungsgrund bei Erfüllung des tatbestandsmäßigen Verhaltens = Rechtswidriges Verhalten
Quelle:
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