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Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist die Widergabe vorangegangener Vertragsverhandlungen, die noch nicht zum Vertragsschluss geführt haben, aber unter folgenden Voraussetzungen gewohnheitsrechtlich einen Vertrag zustande kommen lässt:
1) Beide Parteien sind Unternehmer (§ 14).
2) Die Parteien haben vorher Vertragsverhandlungen geführt.
3) Das Schreiben gibt den wesentlichen Vertragsinhalt wider und darf vom Stand der Verhandlungen nur soweit abweichen, wie aus objektiver Sicht die Zustimmung des Empfängers zu erwarten ist.
4) Der Absender darf nicht arglistig sein, d.h. der darf den Verhandlungsstand nicht bewusst falsch oder entstellt widergeben.
5) Das Schreiben geht dem Empfänger innerhalb einer angemessenen Frist zu.
6) Der Empfänger widerspricht nicht unverzüglich, d.h. Schweigen hat hier gewohnheitsrechtlich Erklärungsbedeutung und bedeutet Einverständnis mit dem Vertragsschluss.
1) Beide Parteien sind Unternehmer (§ 14).
2) Die Parteien haben vorher Vertragsverhandlungen geführt.
3) Das Schreiben gibt den wesentlichen Vertragsinhalt wider und darf vom Stand der Verhandlungen nur soweit abweichen, wie aus objektiver Sicht die Zustimmung des Empfängers zu erwarten ist.
4) Der Absender darf nicht arglistig sein, d.h. der darf den Verhandlungsstand nicht bewusst falsch oder entstellt widergeben.
5) Das Schreiben geht dem Empfänger innerhalb einer angemessenen Frist zu.
6) Der Empfänger widerspricht nicht unverzüglich, d.h. Schweigen hat hier gewohnheitsrechtlich Erklärungsbedeutung und bedeutet Einverständnis mit dem Vertragsschluss.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010