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Am 15. November 1918 gibt es das "Stinnes-Legien-Abkommen". Was beinhaltet es?
Amtlich:
"Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands."
= Vertrag zwischen gewerblichen und industriellen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
Seinen Namen verdankt es den beiden federführenden Unterzeichnern: dem Ruhrindustriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien
- Gründung einer "Zentralarbeitsgemeinschaft"
- Anerkennung der Gewerkschaften als Vertragspartner bei Tarifverträgen
- Einrichtung von Arbeiterausschüssen in größeren Betrieben
- Einführung des Acht-Stunden-Arbeitstages
- dafür: Verzicht der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen auf radikale Eingriffe in privatkapitalistische Eigentumsordnung = keine Sozialisierung
Karteninfo:
Autor: R. Nückel
Oberthema: Geschichte
Thema: 1. Weltkrieg
Schule / Uni: Suitbertus-Gymnasium
Ort: Düsseldorf
Veröffentlicht: 24.04.2013