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In welchen Stufen kann das Klageerzwingungsverfahren betrieben werden?
Das Klageerzwingungsverfahren zerfällt in die Vorschaltbeschwerde zum vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft nach § 172 I StPO und das gerichtliche Verfahren vor dem Oberlandesgericht nach § 172 II StPO.