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Datenschutzgesetz (DSG)
Was geschieht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Personaldaten?
Was geschieht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Personaldaten?
- Nur Daten dürfen aufbewahrt werden, die weiterhin benötigt werden (bsp. Ausstellung Arbeitszeugnis) oder aufgrund einer ges. Pflicht
- Aufbewahrungsdauer = nicht mehr als 5 Jahre (Ausnahme wenn Gesetzlich länger vorgesehen)
- Daten, die nicht mehr benötigt werden, sollten umgehend vernichtet werden
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013