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Akzessorietätsgrundsatz (Anstiftung)
doppelte Abhängigkeit von der Haupttat
- besteht aus obj+subj Abhängigkeit
- Vorliegen der Haupttat = obj
- Vorsatz bzgl der Haupttat = subj
Anstifter muss nur Kenntnis haben dass Haupttäter die TB Merkmale der Haupttat erfüllt
- besteht aus obj+subj Abhängigkeit
- Vorliegen der Haupttat = obj
- Vorsatz bzgl der Haupttat = subj
Anstifter muss nur Kenntnis haben dass Haupttäter die TB Merkmale der Haupttat erfüllt
Tags: Anstiftung, Definition
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