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Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Stellvertretung erfüllt sein?
1. Anwendbarkeit der §§ 164 ff. BGB
- Willenserklärungen und geschäftsähnliche Handlungen (+)
- Realakte, Pflichtverletzungen (§ 278 BGB), unerlaubte Handlungen (§ 831 BGB)
2. Zulässigkeit der Stellvertretung (z.B. nicht bei Eheschließung, Testamentserrichtung oder Erbverträgen)
3. Abgabe einer eigenen Willenserklärung
- Abgrenzung Vertreter/Bote: Formulierung + Gesamteindruck (Entscheidungsspielraum)
4. Handeln in fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
5. Handeln mit Vertretungsmacht
- Willenserklärungen und geschäftsähnliche Handlungen (+)
- Realakte, Pflichtverletzungen (§ 278 BGB), unerlaubte Handlungen (§ 831 BGB)
2. Zulässigkeit der Stellvertretung (z.B. nicht bei Eheschließung, Testamentserrichtung oder Erbverträgen)
3. Abgabe einer eigenen Willenserklärung
- Abgrenzung Vertreter/Bote: Formulierung + Gesamteindruck (Entscheidungsspielraum)
4. Handeln in fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
5. Handeln mit Vertretungsmacht