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Beschreibe die Entwicklung der Berufsschule nach dem 1. Weltkrieg
Historische Entwicklung
Ausgangspunkt: Bildungssackgasse: Berufsschule ist isoliert und aufgrund ihrer ungefestigten Form leicht als Herrschaftsmittel zu missbrauchen
Weimarer Republik: Schulstreit führt zu Blockade; betrifft auch Fortbildungsschulgesetz. Einzige rechtliche Grundlage: Reichsgewerbeordnung (Gemeinden dürfen den Fortbildungsschulbesuch verpflichtend machen)
Wegen wichtiger Rolle für Wiederaufbau erst spät von Sparmaßnahmen betroffen; dann aber richtig
Nationalsozialismus: Vernachlässigung aber dennoch rechtliche Regelung im Zuge der Zentralisierung des Schulwesens
1932 Anerkennung des Lernortes Schule durch die Industrie
1938: Allgemeine Berufsschulpflicht (Ziel: ideologische Beeinflussung und Eingliederung ins Militär)
Nach 1945: Versuch der Einheitsschule, in die die Berufsschule eingegliedert wäre, misslingt → Restauration. Auch Berufsschulentwicklung knüpft nahtlos an die Weimarer Zeit an.
Änderung in der Ausrichtung der Berufsschule:
+ Schnelle Einigung auf Konzept „Schule der Wirtschaft“ mit berufsfachlicher Ausrichtung (Bürokratie, Handwerk, Industrie, Berufsschullehrer; nicht die Gewerkschaften)
+ Dennoch widersprüchliches Verhältnis der Unternehmer:
Verberuflichung der Ausbildung als Fortschritt ~ Kritik an Fehlen im Betrieb durch Berufsschulpflicht
+ Lehrplankonstruktion: Zwischen „inhaltlicher und zeitlicher Parallelität zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung“ und „Frankfurter Methodik“ (eigenständiges Lehrplan- und Unterrichtskonzept)
+ Bildungstheorie (Frage der pädagogischen Legitimation): Zielstellung der Integration wird zu dürftig; Spranger „Bildung durch den Beruf“ (neuhumanistischer Ansatz) → Faktisch nur ein Versuch die schichtspezifische Spaltung des Schulwesens zu legitimieren.
Ausgangspunkt: Bildungssackgasse: Berufsschule ist isoliert und aufgrund ihrer ungefestigten Form leicht als Herrschaftsmittel zu missbrauchen
Weimarer Republik: Schulstreit führt zu Blockade; betrifft auch Fortbildungsschulgesetz. Einzige rechtliche Grundlage: Reichsgewerbeordnung (Gemeinden dürfen den Fortbildungsschulbesuch verpflichtend machen)
Wegen wichtiger Rolle für Wiederaufbau erst spät von Sparmaßnahmen betroffen; dann aber richtig
Nationalsozialismus: Vernachlässigung aber dennoch rechtliche Regelung im Zuge der Zentralisierung des Schulwesens
1932 Anerkennung des Lernortes Schule durch die Industrie
1938: Allgemeine Berufsschulpflicht (Ziel: ideologische Beeinflussung und Eingliederung ins Militär)
Nach 1945: Versuch der Einheitsschule, in die die Berufsschule eingegliedert wäre, misslingt → Restauration. Auch Berufsschulentwicklung knüpft nahtlos an die Weimarer Zeit an.
Änderung in der Ausrichtung der Berufsschule:
+ Schnelle Einigung auf Konzept „Schule der Wirtschaft“ mit berufsfachlicher Ausrichtung (Bürokratie, Handwerk, Industrie, Berufsschullehrer; nicht die Gewerkschaften)
+ Dennoch widersprüchliches Verhältnis der Unternehmer:
Verberuflichung der Ausbildung als Fortschritt ~ Kritik an Fehlen im Betrieb durch Berufsschulpflicht
+ Lehrplankonstruktion: Zwischen „inhaltlicher und zeitlicher Parallelität zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung“ und „Frankfurter Methodik“ (eigenständiges Lehrplan- und Unterrichtskonzept)
+ Bildungstheorie (Frage der pädagogischen Legitimation): Zielstellung der Integration wird zu dürftig; Spranger „Bildung durch den Beruf“ (neuhumanistischer Ansatz) → Faktisch nur ein Versuch die schichtspezifische Spaltung des Schulwesens zu legitimieren.
Karteninfo:
Autor: youka
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Modul 1C
Schule / Uni: Fernuniversität
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 05.04.2010