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Zustimmung, Einwilligung und Genehmigung
Zustimmung ist eine einseitige empfangsbedürftige  Willenserklärung, mit der das Einverständnis zu einem von einem anderen vorgenommenen Rechtsgeschäft erteilt wird und die Wirksamkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft ist.

Einwilligung ist die vor der Vornahme des Rechtsgeschäfts erklärte Zustimmung (§ 183 1).

Genehmigung ist die nach der Vornahme des Rechtsgeschäfts erklärte Zustimmung (§ 184 I).

Gesetzliche Zustimmungserfordernisse ergeben sich aus §§ 107 ff., 131 II 2, 177, 180, 185.
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Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

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