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Objektiver Empfängerhorizont
§§ 133, 157 BGB
Fiktion: Was ein objektiver Beobachter an Stelle des Empfängers verstanden hätte.
Dabei wird unterstellt, dass der Empfänger sämtliche der Empfängersphäre entstammenden Umstände kennt, weil er seine Sphäre selbst organisiert und kontrolliert und damit in ihre begründete Umstände in seinen Risikobereich fallen.
Fiktion: Was ein objektiver Beobachter an Stelle des Empfängers verstanden hätte.
Dabei wird unterstellt, dass der Empfänger sämtliche der Empfängersphäre entstammenden Umstände kennt, weil er seine Sphäre selbst organisiert und kontrolliert und damit in ihre begründete Umstände in seinen Risikobereich fallen.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010