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Wie wird die Tagessatzhöhe festgesetzt?
An dem verfügbaren Nettoeinkommen des Täters § 40 II 2 StGB.
Es ist von dem Betrag auszugehen, den der Täter an einem Tag verdient oder bei zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft verdienen könnte.
Unterscheid zum Einbußeprinzip, dass Abzüge vom verfügbaren Einkommen nur im geringen Umfang zulässig sind.
Es ist von dem Betrag auszugehen, den der Täter an einem Tag verdient oder bei zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft verdienen könnte.
Unterscheid zum Einbußeprinzip, dass Abzüge vom verfügbaren Einkommen nur im geringen Umfang zulässig sind.