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ungerechtfertigte Bereicherung
Art. 62 OR
Wer ungerechtfertigt Vermögen eines anderen erhält, ist zur Rückerstattung verpflichtet.
Wer ungerechtfertigt Vermögen eines anderen erhält, ist zur Rückerstattung verpflichtet.
Karteninfo:
Autor: teresa.zulli
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Einführung Obligationenrecht
Schule / Uni: Kantonsschule Büelrain
Ort: Winterthur
Veröffentlicht: 04.03.2010