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Was bedeutet das Ehrverletzungsdelikt "Üble Nachrede"?
- Tatsachenbehauptung
- schlimme Äusserungen
- Täter glaubt, dass es so ist
- strafbar, wenn es rufschädigend ist
- nicht strafbar, wenn es wirklich wahr ist
- immer gegenüber Publikum
Bsp.: Herr Kessler, Sie sind ein Bordellgänger!
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013