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Was ist im Falle des Vorliegens einer fehlerhaften Gesellschaft zu beachten?
Gründung einer GbR durch Vertrag->BGB AT
wenn GbR schon tätig geworden,liegen Anfechtungs-/Nichtigkeits-
gründe vor=> 2 große (P):
->dingl.gebundes Gesamthandsvermögen kann rückwirkend entfallen
(das soll aber den Gläubigern zur Verfügung stehen->Vollstreckungs-
masse)
->Beiträge der Gesellschafter wären ohne Rechtsgrund geleistet=>Rückabwicklung §§ 812 ff BGB
=>Anfechtungs-und Nichtigkeitsvorschriften des BGB AT nicht uneingeschränkt anwendbar
wenn GbR schon tätig geworden,liegen Anfechtungs-/Nichtigkeits-
gründe vor=> 2 große (P):
->dingl.gebundes Gesamthandsvermögen kann rückwirkend entfallen
(das soll aber den Gläubigern zur Verfügung stehen->Vollstreckungs-
masse)
->Beiträge der Gesellschafter wären ohne Rechtsgrund geleistet=>Rückabwicklung §§ 812 ff BGB
=>Anfechtungs-und Nichtigkeitsvorschriften des BGB AT nicht uneingeschränkt anwendbar
Tags: die fehlerhafte Gesellschaft
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010