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Alle Oberthemen / Jura / Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
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Für welche Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter nicht?
für Sozialverpflichtungen (nach allen Theorien keine Haftung),da dies entgegen § 707 BGB zu Nachschusspflicht führen würde

Ausnahmen:

-Fälle des § 735 BGB
-bei Ausgleichsanspruch eines v. Drittschuldner persönl.in Anspruch genommenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft,wenn diese ausfällt
Tags: Haftung der Gesellschafter
Quelle: Hemmer ZivilR V,S.43,Rn.107 (Kasten)
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Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010

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