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Was bedeutet der Spezialtatbestand "Vergleichende Werbung" im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb?
- z.B. Preisvergleich
- Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt
- Vergleichende Werbung darf keine unwahren, irreführenden oder unnötig herabsetzenden Angaben enthalten
- Gleiches muss mit Gleichem verglichen werden
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013