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Bekanntgabe von Daten ins Ausland?
- Art. 6 DSG
Daten dürfen nur dann ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn die betroffene Person nicht gefährdet wird.
Unproblematisch EU
Problematisch USA
Daten dürfen nur dann ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn die betroffene Person nicht gefährdet wird.
Unproblematisch EU
Problematisch USA
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienrecht
Thema: Recht
Schule / Uni: HTW
Ort: Chur
Veröffentlicht: 21.06.2013