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Fahrerlaubnispflicht
(§ 2 StVG i.V.m. § 4 FeV)
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen ein Kfz führen will, benötigt eine FE der zuständigen Behörde.
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen ein Kfz führen will, benötigt eine FE der zuständigen Behörde.
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Quelle: VS 3 Skript 1
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