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Def.: Name i.S.v. § 12 BGB
Name: sprachliche Kennzeichnung einer juristischen oder natürlichen Person bzw. einer mit sachlichen und persönlichen Mitteln ausgestatteten Personenvereinigung zur Unterscheidung von Außen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010