CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
119
Bürgerliches Recht: Lektion 19

Bereicherungsrecht: Ausschlusstatbestände
Wann kann eine Leistung gemäß § 815 BGB nicht zurückgefordert werden?
Anwendungbereich § 815 BGB: Zweckkondiktion
Tatbestand des § 815 BGB
1. Alternative: (Positive) Kenntnis der Unmöglichkeit
2. Alternative:Treuwidrige Verhinderung des Erfolgseintritts (keine Absicht erforderlich). Verstoß gegen Treu und Glauben (-), wenn Gesetz Heilung vorsieht (zB § 311b BGB)
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English