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Auflagen
... nach § 6 (2) Satz 3 FeV ; § 23/46 (2) FeV oder § 48a FeV

werden vom Kfz-Führer bestimmte Verhaltensweisen verlangt, die er beim Führen eines Kfz beachten muss

(z.B. Stufenregelung, Brille tragen, nur bei Tageslicht oder höchstens 80 km/h fahren, nur mit Begleitperson fahren)

Die nach §§ 23/46 FeV zu beachtenden Verhaltensweisen werden im "Kartenführerschein" durch Schlüsselzahlen im Feld 12 verdeutlicht.
Die Schlüsselzahlen sind in der Anlage 9 zu § 25 (2) FeV beschrieben.
Nichtbeachten ist eine Owi.

Auflagen sind Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes. Sie stellt einen eigenständigen Verwaltungsakt dar (§26 (2) Nr.4 VwVfG) mit der Folge, dass die Zuwiderhandlung gegen  die Auflagen den "Rest-Verwaltungsakt" nicht angreift
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Quelle: VS 3 Skript 1
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Karteninfo:
Autor: Cini
Oberthema: Jura
Thema: Fahrerlaubnisrecht
Veröffentlicht: 06.05.2010

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