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Kraftfahrzeug (Kfz)
(§ 1 Abs. 2 StVG)
Kfz ist ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird ohne an Schienen gebunden zu sein. – Nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
(Legaldefinition § 2 Nr.1 FZV).
Kfz ist ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird ohne an Schienen gebunden zu sein. – Nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
(Legaldefinition § 2 Nr.1 FZV).
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Quelle: VS 3 Skript 1
Quelle: VS 3 Skript 1