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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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umgekehrter Subsumtionsirrtum/Wahndelikt + normative TB-Merkmale
Wie den untauglichen Versuch im Versuch prüfen.

Im Vorsatz
- Irrtum ansprechen und abgrenzen zum untauglichen Versuch
- Wahndelikt ist ein umgekehrter Subsumtionsirrtum
+ Täter unterliegt einem Rechtsirrtum zu seinen Lasten = Täter denkt fälschlicherweise sein Verhalten würde einen TB erfüllen
- umgekehrter Subsumtionsirrtum ist kein Sachirrtum, Irrtum über die rechtliche Folge des Handelns

Vorsatz ist hier (-) ein Wahndelikt ist straflos

Ausnahme bei normativen TB-Merkmale
- Ein Irrtum über normative TB-Merkmale machen aus dem ursprünglichen Wahndelikt einen untauglichen Versuch, in diesem Fall ist die Strafbarkeit wieder gegeben.
- Umkerhprinzip der Irrtümer

Tags: AT, Irrtum, Vorsatz
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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