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Einschränkung der Grundrechte, was sind die wichtigsten Puntke?
- Gemäss Art. 36 BV bedürfen Einschränkungen von Grundrechten einer gesetzlichen Grundlage.
- Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein.
- Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
- Einschränkungen von Grundrechten müssen ausserdem durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.
- Schliesslich müssen Einschränkungen von Grundrechten verhältnismässig sein.
- Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein.
- Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
- Einschränkungen von Grundrechten müssen ausserdem durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.
- Schliesslich müssen Einschränkungen von Grundrechten verhältnismässig sein.
Karteninfo:
Autor: Dennys
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienlandschaft Schweiz
Schule / Uni: HTW Chur
Veröffentlicht: 17.01.2013