Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP: Präambel
Die Aufgaben von Psychologen ist es, das Wissen über den Menschen zu vermehren und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft einzusetzen. Sie achten die Würde und Integrität des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein
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Quelle: 3401.8 217
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Formen von Beeinträchtigung in psychologischen Untersuchungen
beabsichtigte Beeinträchtigung
vermeidbare Beeinträchtigung
unbeabsichtigte Beeinträchtigung
(potentielle Beeinträchtigung)
vermeidbare Beeinträchtigung
unbeabsichtigte Beeinträchtigung
(potentielle Beeinträchtigung)
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Quelle: 3401.8 218
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Beabsichtigte Beeinträchtigung
es kann notwendig sein, die körperliche und insbesondere die psychische Unversehrtheit zumindest vorübergehend zu beeinträchtigen
z.B. leichte Schmerzreize, Selbstwertschätzung situativ bedrohen durch negatives Feedback
z.B. leichte Schmerzreize, Selbstwertschätzung situativ bedrohen durch negatives Feedback
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Quelle: 3401.8 218
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Vermeidbare Beeinträchtigung
entsteht aus Mangel an Sorgfalt, Unachtsamkeit oder wegen überflüssiger Versuchsbedingungen
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Quelle: 3401.8 218
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Unbeabsichtigte Beeinträchtigung
können eintreten, wenn bestimmte Versuchsbedingungen einzelne Probanden in nicht vorhersehbarer Weise belasten.
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Quelle: 3401.8 219
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potentielle Beeinträchtigung
Bsp:
Durch Frage nach Suizidgedanken werden Probanden überhaupt erst auf die Idee gebracht, über Selbstmord nachzudenken
Durch Frage nach Suizidgedanken werden Probanden überhaupt erst auf die Idee gebracht, über Selbstmord nachzudenken
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Quelle: 3401.8 219
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Forschungsbezogene ethische Richtlinien der DGPs
1. Genereller ethischer Grundsatz
2. Förmliche Bewilligungen
3. Auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung
4. Auf Aufklärung basierende Einwilligung für das Aufnehmen der Stimmen oder Bilder
5. Klienten/Patienten unterstellte Personen als Forschungsteilnehmer
6. Verzicht auf eine auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung
7. Anreize zur Teilnahme an Forschungsvorhaben
8. Täuschung in der Forschung
9. Aufklärung der Forschungsteilnehmer und Forschungsteilnehmerinnen
10. Verantwortungsvoller Umgang mit Tieren in der Forschung
11. Darstellung von Forschungsergebnissen
12. Plagiate
13. Kennzeichnung des Leistungsanteils an einer Forschungsarbeit in Publikationen
14. Weitergabe von Forschungsdaten zum Zweck der Überprüfung
15. Gutachter
2. Förmliche Bewilligungen
3. Auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung
4. Auf Aufklärung basierende Einwilligung für das Aufnehmen der Stimmen oder Bilder
5. Klienten/Patienten unterstellte Personen als Forschungsteilnehmer
6. Verzicht auf eine auf Aufklärung basierende Einwilligung in die Forschung
7. Anreize zur Teilnahme an Forschungsvorhaben
8. Täuschung in der Forschung
9. Aufklärung der Forschungsteilnehmer und Forschungsteilnehmerinnen
10. Verantwortungsvoller Umgang mit Tieren in der Forschung
11. Darstellung von Forschungsergebnissen
12. Plagiate
13. Kennzeichnung des Leistungsanteils an einer Forschungsarbeit in Publikationen
14. Weitergabe von Forschungsdaten zum Zweck der Überprüfung
15. Gutachter
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Quelle: 3401.8 218f
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2. Förmliche Bewilligungen
müssen bei bestimmten Forschungsprojekten eingeholt werden
z.B. um Sachbeihilfe bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu beantragen
z.B. um Sachbeihilfe bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu beantragen
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Quelle: 3401.8 220
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3. Sachverhalte, über die Probanden unterrichtet werden müssen
- Zweck der Forschung
- erwartete Dauer der Untersuchung
- Vorgehen
- Recht, die Teilnahme zu beenden
- Fragen der Probanden beantworten
- Vertraulichkeit und Anonymität zusichern
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Quelle: 3401.8 221
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6. Verzicht auf informelle Einwilligung
wenn absehbar ist, dass die Untersuchung kein Unbehagen erzeugt, das über alltägliche Erfahrung hinausgeht
z.B. anonyme Fragebögen, freie Beobachtung
z.B. anonyme Fragebögen, freie Beobachtung
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Quelle: 3401.8 222
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7. Anreize zur Teilnahme an Versuchen
sollen nicht in unverhältnismäßiger Höhe angeboten werden
bezahlte Versuchspersonen tendieren dazu, dem Versuchsleiter gefallen zu wollen
bezahlte Versuchspersonen tendieren dazu, dem Versuchsleiter gefallen zu wollen
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Quelle: 3401.8 222
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8. Täuschung Beispiel
- Falsche Rückmeldung über Leistung in zuvor durchgeführten Tests
- Pseudo-Versuchspersonen
- verdeckte / unerkannt teilnehmende Beobachtung
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Quelle: 3401.8 222
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8. Täuschung Vorteil
Beobachtung von "natürlichem" Verhalten
Kontrolle von Erwartungseffekten
Kontrolle von Erwartungseffekten
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Quelle: 3401.8. 222
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8. Täuschung legitim, wenn
Erkenntnisgewinn voraus ersichtlich
und
keine alternative methodische Vorgehensweise ohne Täuschung zur Verfügung
und
Probanden so früh wie möglich Aufgeklärt werden
und
keine alternative methodische Vorgehensweise ohne Täuschung zur Verfügung
und
Probanden so früh wie möglich Aufgeklärt werden
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Quelle: 3401.8 223
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Debriefing
Aufklärung der Probanden
am Ende des jeweiligen Versuchs, spätestens am Ende der gesamten Datenerhebung
am Ende des jeweiligen Versuchs, spätestens am Ende der gesamten Datenerhebung
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Quelle: 3401.8 223
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Kartensatzinfo:
Autor: Retlaw Kire
Oberthema: Psychologie
Thema: Ethik
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 22.02.2012
Tags: 3401
Schlagwörter Karten:
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