Abbau von Indexierung (Einkommenspolitik)
Indexierung beschreibt die gesetzlich oder vertraglich abgesicherte Vereinbarung, in nominellen Geldgrößen abgeschlossende Zahlungsverpflichtungen an die Entwicklung eines Indexes, in der Regel eines speziellen Preisindexes wie beispielweise des Lebenshaltungskostenindexes zu inden.
Ziele:
-inflationsbedingte Umverteilung und Vermögensenteignungen verhindern
-inflationsbedingte Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des marktwirtschaftlichen Preismechanismus vermeiden
Lohnindexierung heizt Inflation ein.
Abbau von Preisindixierung zur Bekämpfung von Inflation
Ziele:
-inflationsbedingte Umverteilung und Vermögensenteignungen verhindern
-inflationsbedingte Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des marktwirtschaftlichen Preismechanismus vermeiden
Lohnindexierung heizt Inflation ein.
Abbau von Preisindixierung zur Bekämpfung von Inflation
Tags: Einkommenspolitik
Quelle: KE 3 S.42-43
Quelle: KE 3 S.42-43
Kartensatzinfo:
Autor: celgo
Oberthema: BWL
Thema: Einführung in die VWL
Veröffentlicht: 21.03.2010
Tags: KE1
Schlagwörter Karten:
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