Gemeinkosten
Entstehen gleichzeitig für mehrere Leistungen und können nicht direkt den Kostenträgern zugeordnet werden.
Werden in der Kostenstellenrechnung auf die einzelnen Kostenstellen (Abteilungen) verteilt.
Werden in der Kostenstellenrechnung auf die einzelnen Kostenstellen (Abteilungen) verteilt.
Tags: Gemeinkosten
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Kartensatzinfo:
Autor: Chris
Oberthema: BWL
Veröffentlicht: 08.03.2010
Schlagwörter Karten:
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