Baurecht: Grundzüge der Enteignung
Wo ist die Enteigung im BauGB geregelt?
Welches ist der häufigste Fall der Enteignung? An welchen Zweck ist diese gebunden? Was ist die Folge einer rechtwidrigen Enteigung?
Wann ist eine Enteigung zulässig?
Wie ist zu entschädigen?
Wo ist die Enteigung im BauGB geregelt?
Welches ist der häufigste Fall der Enteignung? An welchen Zweck ist diese gebunden? Was ist die Folge einer rechtwidrigen Enteigung?
Wann ist eine Enteigung zulässig?
Wie ist zu entschädigen?
§ 85 - § 92 BauGB: Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 93 - § 103 BauGB: Entschädigung
§ 104 - § 122 BauGB: Enteignungsverfahren
§ 85 BauGB - Enteignung zur städtebaulichen Nutzung
Folge einer rw Enteigung: § 102 BauGB - Rückübereignungsanspruch.
§ 87 BauGB: a) Wohl der Allgemeinheit, § 87 I - Ineressenabwägung; b) Enteigung = ultima ratio, § 87 I; c) Bemühen um freiwilligen Erwerb, § 87 II 1; d) Verwendung innerhalb angemessener Frist, § 87 II 2; e) sonstige Voraussetzugen im Einzelfall, § 87 III. Rechtschutz: § 227 BauGB
§ 93 BauGB: Sach- und Folgeschäden
§ 93 - § 103 BauGB: Entschädigung
§ 104 - § 122 BauGB: Enteignungsverfahren
§ 85 BauGB - Enteignung zur städtebaulichen Nutzung
Folge einer rw Enteigung: § 102 BauGB - Rückübereignungsanspruch.
§ 87 BauGB: a) Wohl der Allgemeinheit, § 87 I - Ineressenabwägung; b) Enteigung = ultima ratio, § 87 I; c) Bemühen um freiwilligen Erwerb, § 87 II 1; d) Verwendung innerhalb angemessener Frist, § 87 II 2; e) sonstige Voraussetzugen im Einzelfall, § 87 III. Rechtschutz: § 227 BauGB
§ 93 BauGB: Sach- und Folgeschäden
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Enteignung
Quelle:
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Kartensatzinfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010