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Aus welchen Gründen wurde die Vermögensstrafe für verfassungswidrig erklärt?
Zielte auf die Sanktionierung von solchen Tätern ab, die in Verbindung zur Organisierten Kriminalität standen.
Vorschrift überschnitt sich mit Vorschriften über den Verfall, Abgrenzung war schwierig.
BVerfG erklärte es für verfassungswidrig wegen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.
- da der Gesetzgeber den Strafgerichten keine inhaltlichen Vorgaben
an die Hand gegeben hatte, nach denen entschieden werden
konnte, ob die Vermögensstrafe überhaupt in Betracht kam.
Zielsetzung sei verschwommen u. unterschiedlichen Auslegungen
zugänglich.
- Gesetz enthalte keinen konkreten Strafrahmen (nur nach oben
durch den Wert d. Vermögens d. Täters begrenzt)
- keine Maßgaben, mit deren Hilfe d. Gerichte d. Höhe der
Vermögensstrafe hätte bemessen können.
Vorschrift überschnitt sich mit Vorschriften über den Verfall, Abgrenzung war schwierig.
BVerfG erklärte es für verfassungswidrig wegen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.
- da der Gesetzgeber den Strafgerichten keine inhaltlichen Vorgaben
an die Hand gegeben hatte, nach denen entschieden werden
konnte, ob die Vermögensstrafe überhaupt in Betracht kam.
Zielsetzung sei verschwommen u. unterschiedlichen Auslegungen
zugänglich.
- Gesetz enthalte keinen konkreten Strafrahmen (nur nach oben
durch den Wert d. Vermögens d. Täters begrenzt)
- keine Maßgaben, mit deren Hilfe d. Gerichte d. Höhe der
Vermögensstrafe hätte bemessen können.