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All main topics / Jura / Strafrecht / StR
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Vermögensschaden
- Schaden erfordert Wertminderung des Vermögens
- Zur Schadensermittlung ist ein Vergleich vor und nach der Verfügung notwendig (Gesamtsaldierung = ZR Saldotheorie)

- Vorteilsanrechnung Der Täter muss sich die Gegenleistung die er durch die Verfügung bekommen hat anrechnen lassen
- dabei keine Anrechnung der ZR Ansprüche
(Schadenskompensation)

- objektiv-individuelle Theorie Der Vergleich Leistung/Gegenleistung erfolgt nach der objektiv-individuellen Theorie
- Ungleichwertigkeit Leistung/Gegenleistung = Schaden (+)
Schaden (-) wenn freiwillige Spende
+ Betrug erfordert unbewusste, unmittelbare Selbstschädigung
+ Schutzzweck der Norm = Vermögen nicht Verfügungsbewusstsein/Dispositionsfreiheit
+ Ausnahme der Ausnahme ist die Zweckverfehlung (Spende geht nicht dahin wohin sie soll)=Schaden dann doch (+)

Leistung/Gegenleistung gleichwertig = Schaden (-)
Ausnahme wenn Gegenleistung individuell nicht brauchbar ist (persönlicher Schadenseinschlag unter Berücksichtigung der konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des Opfers)
Tags: Betrug
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 14.05.2010

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