CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Strafrecht / StR
229
Gehören iSd § 274
Die Urkunde gehört dem Träger des Beweisfunktionsrechts (=dem tatsächlichen Aussteller)

§ 274 schützt nicht das Eigentum sondern die Beweisführungsfunktion einer Urkunde, Gehören iSd § 274 ist nicht iSd dinglichen Eigentumsverhältnisse zu verstehen.

Mithin gehört die Urkunde nicht dem Täter wenn er nicht das alleinige Beweisführungsrecht an dieser hat
New comment
Flashcard info:
Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 14.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English