CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
39
Bürgerliches Recht: Lektion 02

BGB AT: Stellvertretung
Rechtsscheinsvollmacht: Was versteht man unter Rechtscheinsvollmacht? Welche Möglichkeiten einer solchen Vollmacht gibt es?
Vertretung kraft Rechtsscheins: Vertreter handelt ohne Vertretungsmacht. Dennoch treten Umstände dazu, die den Dritten schützenwert erscheinen lassen. Insoweit muss sich der Vertretene das Handeln des Vertretes zurechnen lassen (vgl § 173 BGB).
1) Vollmacht ist wirksam erteilt worden, aber erloschen
a) Drittschutz (+), wenn Vollmacht gegeüber Dritten erklärt wurde, §§ 168, 170, 173 BGB (Außenvollmacht). Ausnahme: Keine Gutgläubigkeit des Dritten.
b) Drittschutz (+) bei nach Außen kundgemachter Innenvollmacht, §§ 168, 171, 173 BGB.
c) Drittschutz (+) bei Rechtschein durch Vollmachtsurkunde, §§ 168, 172, 173 BGB (Innenvollmacht mit Kundgabe) bis Urkunde zurückgenommen oder für ungültig erklärt wurde.
2) Vollmacht ist unwirksam (nichtig), Voraussetzungen der Stellvertretung liegen aber im übrigen vor: § 170 ff BGB analog.
3) Duldungs- und Anscheinsvollmacht
New comment
Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English