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Öffentliches Recht: Lektion 10
Der Verwaltungsvertrag: Materielle Wirksamkeit
Ist ein Vertrag, der europrechtliche Beihilfen gewährt, wirksam, wenn die Kommission nicht zugestimmt hat? Wie kann eine verbrauchte Leistung gegebenfalls zurückgefordert werden?
Der Verwaltungsvertrag: Materielle Wirksamkeit
Ist ein Vertrag, der europrechtliche Beihilfen gewährt, wirksam, wenn die Kommission nicht zugestimmt hat? Wie kann eine verbrauchte Leistung gegebenfalls zurückgefordert werden?
EA: § 58 I VwVfG analog: Da Kommission nicht angehört wurden.
AA: § 58 II VwVfG analog: Da Kommission als Dritte Behörde nicht zugestimmt hat.
AA: § 59 I VwVfG iVm § 134 BGB: EU-Wettbewerbsregeln als Verbotsgesetze
Rückforderungsansprüche: Öff rechtlicher Erstattungsanspruch.
EA: Behörde muss mithilfe eines VAs zurückfordern.
HM: Behörde muss ALG einreichen. Argument: "Waffengleichheit".
AA: § 58 II VwVfG analog: Da Kommission als Dritte Behörde nicht zugestimmt hat.
AA: § 59 I VwVfG iVm § 134 BGB: EU-Wettbewerbsregeln als Verbotsgesetze
Rückforderungsansprüche: Öff rechtlicher Erstattungsanspruch.
EA: Behörde muss mithilfe eines VAs zurückfordern.
HM: Behörde muss ALG einreichen. Argument: "Waffengleichheit".